Der Freibetrag oder Zollfreibetrag liegt nämlich bei Online-Bestellungen vergleichsweise niedrig. Während Reisende häufig Güter im Wert von mehreren hundert Euro mit sich führen dürfen, sind Postsendungen und Pakete nur bis zu einem Gesamtwert von 22 Euro komplett von allen Steuern, Abgaben und Gebühren befreit – inklusive Porto. Von 22 bis 150 Euro fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, die 19 Prozent Mehrwertsteuer entspricht, und über 150 Euro gibt es je nach Produkt noch den tatsächlichen Zoll, der aber meist nur wenige Prozent ausmacht.
Außerdem berichten wir, mit welchen Tricks chinesische Online-Shops und vermeintlich findige Besteller versuchen, um den Zoll herumzukommen – und wo die sehr kritische Grenzlinie der Steuerhinterziehung verläuft.