E-Scooter – auch E-Tretroller genannt – sind motorunterstützte Elektrokleinstfahrzeuge, die in Form und Funktion einem klassischen Tretroller ähneln. Man kann sie in Deutschland bereits seit vielen Jahren kaufen, allerdings ist ihr Betrieb erst seit Juni 2019 auf deutschen Straßen zugelassen.
Mittlerweile gibt es mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) einen rechtlichen Rahmen, der unter anderem Fragen zu Helm-, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht klärt. Dazu zählen E-Scooter (Themenseite) sowie selbstbalancierende Fahrzeuge mit einer Halte- oder Lenkstange wie Segways. Ausgeschlossen sind dagegen E-Skateboards (vs E-Scooter) , E-Longboards oder E-Boards, wie etwa ein Razor Hovertrax 2.0 (Testbericht) und Kartsitze für Hoverboards .
Die besten E-Scooter
TechStage testet regelmäßig neue E-Scooter. Dabei zeigt sich, dass man bei einem E-Tretroller unbedingt auf sicherheitsrelevante Faktoren wie Bremsen, Stabilität und Reifen achten sollte. Unsere Bestenliste E-Scooter spricht Empfehlungen aus. Seit Mitte 2020 drängen zunehmend günstige E-Scooter dank sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis in den Fokus.
Zu den etwas teureren aber sehr guten Modellen gehört der Metz Moover (Testbericht) . Aber auch der Egret Ten V4 (Testbericht) zählt zur Oberklasse. Alle von uns getesteten E-Scooter stellen wir im Vergleichstest: Elf E-Scooter mit Straßenzulassung gegenüber. Wer einen E-Scooter vor dem Kauf zunächst ausprobieren möchte, kann das zum Beispiel bei einem Anbieter wie Lime, Tier, Bird, Circ, Jump & Voi: (E-Scooter-Verleih im Vergleich) machen. Diese Beiträge und alle Einzeltests sammeln wir auf unserer Themenseite E-Scooter .
Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob man sich als Käufer nicht vielleicht doch eher ein elektrisches Faltrad kauft. Argumente für beide Seiten stellen wir im Vergleich: E-Klapprad oder E-Scooter? Und der Sieger ist… gegenüber.
FAQs
Gibt es eine Altersbegrenzung?
- Das Mindestalter für die Nutzung von E-Rollern beträgt14 Jahre. Für alle Altersklassen besteht eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h.
Ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben?
- Nein, eine Helmpflicht existiert nicht, da E-Scooter laut dem Entwurf ähnliche Charakteristiken wie Fahrräder haben. Das Verkehrsministerium empfiehlt jedoch einen Helm.
Ist ein Führerschein notwendig?
- Nein. Eine Führerscheinpflicht bzw. Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung für E-Tretroller mit der Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ist nicht nötig. Auch hier wird der Vergleich mit einem Fahrrad herangezogen.
Brauchen Fahrer eines E-Scooters eine Versicherung?
- Ja. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig.
E-Scooter & Elektroroller richtig versichern – so gehts!
Darf ich alkoholisiert einen E-Scooter führen?
- Fahrer von E-Scootern müssen sich in Deutschland an die 0,5-Promille-Grenze halten. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrern unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot. Die Polizei geht Verstößen konsequent nach und ahndet diese vergleichbare einem Alkoholvergehen mit dem Auto.
Wo ist das Fahren eines E-Tretrollers vorgesehen?
- E-Tretroller dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Es gelten trotzdem andere Regeln als bei Fahrrädern. Genaue Details finden sich im Ratgeber Was Sie vor dem Kauf eines E-Scooters wissen müssen auf heise+.
- Sofern ein baulich angelegter Radweg oder ein Radfahrstreifen vorhanden ist, müssen Elektrokleinstfahrzeuge diesen benutzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Radverkehrsanlage für Radfahrende benutzungspflichtig ist oder nicht. Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, müssen Elektrokleinstfahrzeugen die Fahrbahn nutzen. Insofern unterscheiden sich hier die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.
Dürfen Elektrokleinstfahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor auf dem Gehweg fahren?
- Nein, auch mit ausgeschaltetem Motor bleibt der Gehweg tabu. Es nicht möglich, während des Betriebs eines Fahrzeugs die Fahrzeugart zu wechseln, beispielsweise durch das Ausschalten des Motors. Schieben ist dagegen in Ordnung.
Kann man im Handel erhältliche Fahrzeuge, die nicht die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, nachrüsten?
- Ja. Nach Inkrafttreten der Verordnung können die Hersteller für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllen, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen. Bereits in den Handel gebrachte Fahrzeuge, die der Verordnung nicht entsprechen, kann der Hersteller nachrüsten. Fahrzeuge, die der Verordnung entsprechen, aber keine nachträgliche Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen, kann der jeweilige Besitzer über eine Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr bringen, sofern sie die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllen. Die Einzelabnahme von nachgerüsteten Rollern kostet allerdings etwa 300 Euro. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Nachrüstung nicht sinnvoll.
Können Elektrokleinstfahrzeuge im ÖPNV mitgenommen werden?
- Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur befürwortet die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), kann dazu allerdings nicht verpflichten. Über die Beförderungsbedingungen entscheidet das jeweilige Verkehrsunternehmen.
Was gilt für bisher zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. Segways)?
- Die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) wurde durch die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung abgelöst. Die danach erteilten Genehmigungen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Ab Inkrafttreten der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden die darin enthaltenen Regelungen auch für die bereits zugelassenen Fahrzeuge angewendet.
Wie verhält es sich mit E-Rollern, die schneller als 20 km/h fahren können?
Die Nutzung solcher Fahrzeuge ist, wenn sie eine Straßenzulassung besitzen, wie bei klassischen 45-ccm-Rollern geregelt. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Die Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h. Es gelten Versicherungs-, Kennzeichen- und Helmpflicht. Außerdem wird ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dieser ist in den Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, T enthalten.
Was muss ein Roller erfüllen, um überhaupt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für E-Tretroller zu erhalten?
- maximale Dauerleistung 500 W
- Lenk- oder Haltestange
- 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
- eine Lichtanlage (Vorder-, Rücklicht und Reflektoren)
- eine helltönende Klingel
- Gesamtlänge 200 cm, Breite bis 70 cm und Gesamthöhe von 140 cm bei nicht mehr als 55 kg Fahrzeuggewicht
- Bremslicht und Blinker sind erlaubt, aber nicht vorgeschrieben; ohne Blinker muss der Fahrer ein Richtungswechsel per Handzeichen signalisieren
Preis
In Deutschland straßenzugelassene E-Scooter kosten zwischen 300 und 2000 Euro. Hier eine Auswahl der beliebtesten Modelle.
China-Kracher
Jeder, der mal länger auf einem E-Scooter gefahren ist, wird den Punkt nachvollziehen können: E-Scooter sind mit 20 km/h zu langsam. In der Stadt mag die Limitierung wegen vieler Kurven, Hindernisse und Ampeln vielleicht nicht groß negativ auffallen. Auf längeren Strecken ohne Unterbrechung wünscht man sich jedoch schnell ein paar km/h mehr.
Kein Problem und nicht mal teuer: Unzählige E-Scooter am Markt sprengen die 20 km/h-Grenze. So fährt etwa der Aerlang H6 V2 45 km/h. Er kostet bei Banggood (Kauflink) gerade einmal 440 Euro. Auch der Kugoo Kirin M4 Pro schafft 45 km/h und kostet bei Geekmaxi (Kauflink) mit Rabatt-Code SHKJcuRz 600 Euro.
Das ist noch immer nicht schnell genug? Wie wäre es dann mit dem Kugoo G-Booster? Der E-Scooter mit dem 800-Watt-Motor beschleunigt den Fahrer auf stolze 55 km/h und soll mit einer Akkuladung bis zu 85 Kilometer weit fahren. Der G-Booster kostet auf Geekmaxi (Kauflink) mit dem Rabatt-Code R378NA2X 982 Euro.
Zugegeben: 45 und erst recht 55 km/h ist ohne Schutzkleidung gefährlich schnell. Unserer Erfahrung nach kann man mit etwas Übung einen E-Scooter bei etwa 30 km/h noch gut kontrollieren. In diesem Geschwindigkeitsbereich gibt es einige China-Alternativen, die auch noch günstiger als die superschnellen Varianten sind.
Der Kugoo S1 Pro beschleunigt mit seinem 350-Watt-Motor immer noch bis auf 30 km/h. Er kommt mit Vollgummireifen, sowie Licht vorne und hinten. Laut Datenblatt fährt er mit einer Akkuladung bis zu 30 Kilometer weit und wiegt dabei gerade einmal 11 Kilogramm. Er kostet bei Geekmaxi (Kauflink) mit dem Rabatt-Code 6GPHUG1M 262 Euro. Der kleine Alfas K3 ist bei Banggood (Kauflink) mit 237 Euro nochmal günstiger und mit einer Endgeschwindigkeit von 35 km/h sogar noch etwas schneller.
Aber es gibt einen Haken: All diese E-Scooter haben keine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr, kein Versicherer wird dem Käufer dafür eine Versicherungsplakette austellen. Wer sich mit ihnen erwischen lässt oder im schlimmsten Fall in einen Unfall verwickelt ist, riskiert empfindliche Strafen beziehungsweise Versicherungssummen, für die er selbst aufkommen muss.
Elektroroller
Wem 20 km/h zu langsam ist und wer dennoch legal unterwegs sein möchte, der sollte sich elektrische Roller mit Straßenzulassung und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ansehen. Für Führerscheininhaber der Klasse AM sind diese eine interessante und bezahlbare Alternative.
Darf es noch ein wenig mehr sein? Dann könnten Elektroroller wie die Vespa Elettrica (Testbericht) oder der Niu NGT (Testbericht) das Richtige sein. Alle Infos dazu finden sich in der Kaufberatung Elektroroller bis 45 km/h .
Fazit
Egal ob man die E-Scooter nun mag oder nicht, sind sie doch dank klaren Regeln und ihrer Flexibilität eine interessante Lösung für die letzte Meile. Wer mit dem Kauf eines E-Tretrollers liebäugelt, hat mittlerweile eine enorme Auswahl. Beim Kauf sollte man unbedingt auf sicherheitsrelevante Faktoren wie Scheibenbremsen und Stabilität achten. Einen guten Anhaltspunkt bietet der Vergleichstest: Elf E-Scooter mit Straßenzulassung . All diese Beiträge und noch viel mehr gibt es auf der Themenseite E-Scooter .
Alternativ zu E-Scooter bieten sich E-Klappräder an. Warum, erläutern wir im Vergleich: E-Klapprad oder E-Scooter? Und der Sieger ist…