Der Grund: Sie hatte einen schweren Auto-Unfall verursacht. Abgelenkt von ihrem Handy hat sie sich nicht auf das Steuern ihres Wagens konzentriert und dabei einen Fahrradfahrer erwischt, der in Folge des Unfalls gestorben ist.
Sie wurde am vergangenen Mittwoch verurteilt: Zwei Jahre auf Bewährung und sechs Monate Gefängnis – von denen sie bei guter Führung aber nur drei Monate absitzen muss. Außerdem hat sich der Richter noch eine besondere Strafe verhängt: Smartphone-Verbot. Der Aussage des Richters nach habe sie kein „Recht, ein Smartphone zu besitzen“ – das sei ein „Privileg“. Die Idee des Handy-Verbots stammt übrigens nicht vom Richter selbst. Der Ehemann der verstorbenen Radfahrerin hat diese Strafe vorgeschlagen.
Unklar bleibt allerdings, wie das Gericht die Einhaltung dieser Auflage überprüfen will. Ein altes Smartphone mit Prepaid-Karte ließe sich schließlich problemlos besorgen und verstecken.
Was haltet Ihr von dieser Strafe?