Golem berichtet, dass Motorola dazu verurteilt wurde, bereits in Umlauf befindliche Geräte aus dem Verkauf zu nehmen. Kollege Caschy hingegen liegt ein Statement vor, in dem Motorola ankündigt, dass man Vorkehrungen getroffen habe „um Unterbrechungen bei den Lieferungen zu vermeiden“. Das bis vor Kurzem noch zu Google gehörende Unternehmen darf gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim zwar Berufung einlegen – Motorola dürfte in diesem Fall aber wohl eher eine recht schnelle Einigung anstreben.
So handelt es sich beim Moto G doch um den aktuellen Verkaufsschlager des Unternehmens: ein sehr günstiges Android-Smartphone, das sich aber technisch und optisch betrachtet durchaus sehen lassen kann. Entgegen anderer Medien-Berichte scheint das Moto X übrigens nicht gefährdet zu sein: Motorola zufolge bezieht sich das Verkaufsverbot des Landgericht Mannheim ausschließlich auf das Moto G.
Update:
Bislang wurde das Verkaufsverbot anscheinend noch nicht angeordnet. Motorola erklärt auf seiner Facebook-Seite , dass die eigenen Geräte nach wie vor verkauft werden. Der Vertrieb der betroffenen Geräte könnte allerdings noch untersagt werden: Wie unsere Kollegen von heise online berichten, muss LPKF dazu „nur“ eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 Millionen Euro beim Gericht hinterlegen.