iPhone-Fehler 53: US-Anwälte wollen Apple verklagen

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Apple soll in den USA nun wegen des „Error 53“ verklagt werden. Das Unternehmen wollte Kunden dazu zwingen, den eigenen Reparaturservice zu nutzen – das behaupten zumindest die eine Sammelklage planenden Anwälte.

iPhones mit Fehler 53 machten in den vergangenen Tagen einige Schlagzeilen. Ist ja auch blöd, wenn man als iPhone-Nutzer nach dem Aufspielen eines iOS-Updates diese Fehlermeldung erhält und auf einem funktionsunfähigen Handy sitzt. Der Grund für den Fehler 53: Der Fingerabdrucksensor namens Touch ID fest mit dem Rest des Smartphones verbandelt. Lässt ein iPhone-Besitzer sein Gerät mit Schäden am Home-Button oder am Display von iPhone 6 oder iPhone 6 Plus von Drittanbietern reparieren, passt der Sensor nicht mehr zum Rest des Smartphones. Das fällt beim nächsten Software-Update auf – und das Gerät schaltet ab.

Laut den Anwälten der Kanzlei PCVA will Apple seine Kunden auf diesem Weg zwingen, den eigenen Reparaturservice zu nutzen. Sie bereiten nun eine Sammelklage gegen den iPhone-Hersteller vor, wie auf ihrer Website zu lesen ist. Betroffene sind aufgerufen, sich über ein entsprechendes Kontaktformular zu melden.

Laut Apple handelt es sich bei Error 53 um eine „Sicherheitsmaßnahme“. Die Sicherheit von Hard- und Software soll nicht gewährleistet sein, wenn Komponenten ausgetauscht werden. Nach einer autorisierten Reparatur von Apple wird der Touch-ID-Scanner „neu validiert“, nachdem das Display – und der darin integrierte Sensor – ausgetauscht wurden. Mit Ersatzteilen, die nicht direkt von Apple stammen, gehe das nicht.

Auch in England könnte eine Klage auf Apple zukommen. Gegenüber dem Guardian sprach ein britischer Anwalt davon, dass das Unternehmen wegen dem außer Betrieb setzen von iPhones mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müsse. Apple verstoße damit gegen den Criminal Damage Act von 1971, der das vorsätzliche Zerstören von Eigentum anderer unter Strafe stelle.

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