Vorsicht, Urlauber: Zuwiederhandlungen sollen mit einer Strafe von 135 Euro und drei Punkten im Verkehrsregister geahndet werden. Dabei ist es egal, ob die Einrichtungen zum Telefonieren oder beispielsweise zum Hören von Musik oder Hörbüchern verwendet werden.
Das Verbot gilt generell im Verkehr, also sowohl für Auto- als auch für Fahrrad- und Motorradfahrer. Fest installierte Freisprecheinrichtungen sowie fest installierte Helmfunkgeräte, wie sie beispielsweise von Fahrschulen verwendet werden, bleiben erlaubt.